anwältin für Ausländerrecht, einbürgerung und Strafverteidigung.

„Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten und vertreten ihre Madantinnen und  Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten unabhängig und haben sie vor Rechtsverlusten zu schützen,(...) vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.“

§ 1 Abs. 3 Berufsordnung der Rechtsanwälte


Ich vertrete Sie.

Ausländer- und Einbürgerungsrecht

Besonders  im Ausländerrecht geht es oft um sehr viel – häufig sogar um den Aufenthaltsstatus, also das weite Bleiberecht in Deutschland. Ich vertrete Sie bei deutschen Behörden und vor Gericht. Weiterlesen

Strafverteidigung

Die Möglichkeiten mit Polizei, Staatsanwaltschaft und anderen Strafverfolgungsbehörden in Berührung zu kommen, sind vielfältig. Vermeiden Sie schwerwiegende Fehler. Ich berate Sie!  Weiterlesen


Praxistipps

Achtung: Duldung ist nicht gleich Duldung

Seit 01.03.2020 gelten einige neue Regelungen zur Duldung.  Weiterlesen

Rechtstipp  Strafverteidigung: Einspruch gegen einen Strafbefehl

Auch - und nicht erst  seit  Corona  - kann eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Strafe auch ohne Gerichtsverhandlung erfolgen.  Weiterlesen

Früher ist besser.

Einmal gemachte  Aussagen bei der Polizei, den Strafverfolgungsbehörden – Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung – oder Angaben gegenüber dem Ausländeramt können praktisch nicht mehr zurückgenommen werden.  - Kontaktieren Sie mich gerne.


„Anwaltliche Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats.“

§ 1 Absatz 2 Satz 2 der Berufsordnung


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